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Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Als städtische Entwicklungsgesellschaft streben wir es an, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0)  barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.mwsp-mannheim.de veröffentlichte Webpräsenz der MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aufgrund der Überprüfung ist die Website wegen der folgenden Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.

Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

  • Geodaten und Luftbilder können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
  • Es sind noch nicht alle Bilder mit Alt-Texten hinterlegt, diese werden sukzessive komplettiert.
  • Vor allem Flyer und Broschüren sind überwiegend noch nicht oder nicht komplett zugänglich. Die aktuellen PDF-Dateien erfüllen diesen Standard jedoch.
  • Die verwendeten CAPTCHAs sind teilweise noch nicht barrierefrei.
  • Erläuterungen in Leichter Sprache zum Inhalt und zur Navigation auf der Website ist nicht vorhanden.
  • Ein Video zu den Inhalten in deutscher Gebärdensprache (DGS) ist nicht vorhanden.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von mwsp-mannheim.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Wir arbeiten jedoch an den notwendigen Prozessen, die Informationen der MWSP in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

 

Feedbackmöglichkeit, Kontakt

Gerne können Sie uns an info@mwsp-mannheim.de eine Nachricht zum Thema senden. Hier können Sie auch die nicht oder nur bedingt barrierefreien Inhalte in einem für Sie zugänglichen Format anfordern. Wir werden zeitnah darauf reagieren.

Durchsetzungsverfahren

Falls Ihre Anfrage nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist von vier Wochen ab Zugang auf Ihre Anfrage beantwortet wird, können Sie sich an Frau Frenz, die kommunale Beauftragte der Stadt Mannheim für die Belange von Menschen mit Behinderungen, oder an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
07 11/279-3358
Poststelle@bfbmb.bwl.de

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Diese Erklärung wurde am 20. Oktober 2022 erstellt.